Nach dem Aussterben der Grafen von Andechs kam Innsbruck in den Besitz der Grafen von Tirol, die ihren Stammsitz jedoch nicht in die Stadt am Inn verlegten, sondern weiterhin in Meran residierten.
Stadtverwaltung im Mittelalter
1180 findet sich in den Urkunden erstmals ein Richter von Innsbruck, der mit fünf Beisitzern die Stadtverwaltung innehatte. In der Stadtrechtsurkunde von 1239 wurde festgelgt, dass dieses Amt nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Stadtherrn und Bürgerschaft vergeben werden konnte. 1267 findet sich erstmals ein Siegel.
Ab 1315 lässt sich ein Stadtrat nachweisen, welcher zuerst wahrscheinlich aus 7 Mitgliedern, ab 1328 aus 12 bestand. 1354 wurde erstmals ein Bürgermeister in Innsbruck gewählt, was in Tirol erstmalig war. Er galt als Redner der Stadt, war Beisitzer und Stellvertreter des Stadtrichters.
1337 findet sich in den Quellen erstmals ein Stadtschreiber.
Juristisch unterstand Innsbruck dem Gericht Sonnenburg, wobei seit dem 15. Jahrhundert die niedre Gerichtsbarkeit der Stadt zugestanden wurde. 1495 unter Kaiser Maximilian wurde kurzzeitig auch die Blutgerichtsbarkeit an einen Innsbrucker Richter übertragen, diese war jedoch an die Person des Walter Zeller des Älteren gebunden und verlosch nach dessen Tod wieder.
Zwischen 1263 und 1288 wurde die Münzprägung wieder eingestellt, vor allem der Bischof von Augsburg versuchte mit allen Mitteln diese zu beenden, da die Innsbrucker Münzen eine starke Konkurrenz darstellten.
Nachdem 1286 erstmals eine Kirche in Hötting urkundlich genannt wurde, wurde 1275 das Kirchlein St. Barthlmä genannt, welches sich innerhalb des Stadtgebietes befand.
Einen Ausbauschub erhielt Innsbruck 1281durch den Erwerb des Vorstadtgebietes durch Meinhard II., wodurch die Stadt sich weiter ausdehnen konnte. Es wurde nicht der Grund selbst erworben, sondern nur die Gerichtshoheit. Als Gegenleistung erhielt Wilten eine Zollbefreiung für Wein im Umfang von 60 Saumpferden. Diese Erweiterung ging bis etwa zum heutigen Alten Landhaus.