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Die bajuwarische Landnahme schien überwiegend friedlich verlaufen zu sein, da die meisten Ortsnamen aus der römischen Zeit übernommen wurden, mit Ausnahme von Hötting, was auf eine dortige Militärische Auseinandersetzung hindeutet. Um 870 wurde das Kloster Wilten gegründet, welches bei einer seit dem 6. Jahrhundert urkundlich bekannten St. Laurentius Kirche[2] errichtet wurde. 1138 wurde das Kloster, welches bisher von weltlichen Priestern bewohnt wurde dem Prämonstratenserorden übergeben, welcher bald zum wichtigsten Grundherren im Mittleren Inntal wurde. 1027 wurden das Wipptal und das Mittlere Inntal aus dem Verband des bayrischen Herzogtumes gelöst und im Laufe des 11. Jahrhunderts den Grafen von Andechs übergeben. Diese errichteten ein Priorat mit Burg Ambras, welches oftmals als Stammsitz des Geschlechts galt. Zu dieser Zeit wurde in Hötting ein Markt errichtet, der seit 1180 urkundlich bezeugt ist. Die Gründung erfolgte in einer zu dieser Zeit üblichen Art und Weise: Dem bisherigen Dorf Hötting wurde ein Teil des Ortsgebietes entzogen und auf diesem ein Markt eingerichtet, wobei der alte Kern weiterhin als Dorf existierte und die Versorgung mit Lebensmitteln gewährleisten musste.1130 wurde die Burg der Andechser in Amras im Verlauf einer Fehde niedergebrannt und das Grafengeschlecht versuchte nun, den Markt auf die südliche Innseite auszudehnen. Die Grafen von Andechs besaßen den Markt in Hötting, der aber bald räumlich zu eingeschränkt war. Im Jahre 1180 erhielten die Grafen von Andechs neben ihrem bisherigen Lehen auch noch den Titel Herzöge von Meranien. Um ihre neue Machtposition auch im Inntal zu festigen kam es im selben Jahr zu einem Tauschgeschäft mit dem Stift Wilten und dem Grafen Berthold III. von Andechs, durch welches sie das südliche Innufer gegenüber Hötting bekamen. In der Folgezeit wurde nach genauer Planung eine Stadt im neu erworbenen Gebiet aufgemauert, welcher vom letzten Andechser 1239 das Stadtrecht bestätigt wurde.
{josquote}Der Inhalt der Urkunde legte vor allem folgende Bestimmungen fest:
- Im gesamten Herrschaftsgebiet der Andechser durften Waren nur in Innsbruck niedergelegt (abgeladen, verzollt und angeboten) werden.
- Die Innsbrucker Bürger wurden von allen Zöllen, außer in Klausen und Bozen befreit
- Die Wahl des Stadtrichters wurde festgelegt, wobei dem Stadtherrn das Recht entzogen wurde, diesen selbst zu bestimmen
- Das gleiche galt für den Fronboten.
- Die Aufbringung der Abgaben an den Landesherrn lag in der Kompetenz der Bürger
- Die Innbrücke und die Strasse durch die heutige Marien Theresien Strasse wurde der Stadt übergeben
- Der Erwerb des Bürgerrechts wurde durch den Aufenthalt in der Stadt in der Dauer eines Jahres vergeben, wobei in dieser Zeit niemand den Zugereisten als Leibeigenen zurückfordern durfte, da ansonsten dieser Vorgang ausser Kraft gesetzt wurde.{/josquote}