Die Zugehörigkeit Kurtinigs zum Gericht Salurn ist seit dem Jahre 1293 bezeugt. Seit 1400 bildete der Ort das Zentrum eines Viertels des besagten Gerichts. 1826 wurde das Gericht Salurn aufgelöst und dem Landgericht Kaltern zugesprochen. 1913 wurde es schließlich dem Bezirksgericht Neumarkt zusammen mit Margreid und Kurtatsch einverleibt.
Kirchlich gehörte die Gemeinde zur Mutterpfarre Margreid, von welcher sich Kurtinig erst im Jahre 1963 als selbständige Pfarre lösen konnte. Die Pfarrkirche zum Hl. Martin wurde in ihrer grundlegenden Form um 1400 errichtet. 1474 wurde das Langhaus umgebaut und am Ende des 19. Jahrhunderts verlängert.
Autor: Mag. Michael Fritz