1219 wird Vorderhornbach, welches am Eingang des Hornbachtales, liegt erstmals urkundlich erwähnt. Im Gegensatz zu Hinterhornbach, welches Teil des Gerichtes Petersberg war, gehörte Vorderhornbach zum Gericht Aschau. Ursprünglich im Besitz der Herrn von Rettenberg, verkaufte Heinrich 1333 diesen Besitz an das Stift Füssen. Dieses scheint aber infolge von Rodungen auf die Grundherrschaft verzichtet zu haben, da in der Gerichtsordnung von 1461 die Höfe als "Rautlehen" bezeichnet werden, wodurch das Stift Füssen sie den Bewohnern nicht entzogen werden konnten.
Der Begriff "Rautlehen" leitet sich von der Rodung ab, was soviel bedeutet, dass durch Rodung gewonnenes Land an die Beteiligten als erbliches Lehen übereignet wurde.
Aufgrund der besonders geeigneten klimatischen Bedingungen waren die Höfe sehr ertragreich und im Gegensatz zu vielen anderen landwirtschaftlichen Gemeinden Tirols konnten sie ihre Besitzer ausreichend versorgen.
Im frühen 16. Jahrhundert wurde auf einem Hügel eine Kapelle zum hl. Johannes errichtet, welche als Filiale der Pfarre Wängle betreut wurde. Erst im Jahre 1752 wurde eine Kirche errichtet und vier Jahre später zur Expositur mit eigenem Seelsorger erhoben.
1945 kam es zu einer Brandkatastrophe: Neben großen Teilen des Dorfes wurde auch die Kirche zerstört, jedoch bereits 1947 wieder aufgebaut.
(Autor: MF)