Bereits während der Zeit der Grafschaft Vinschgau war in Glurns das Zentrum eines Dingsprengels.
Die Stadtgründung von Glurns hatte einen militärischen und wirtschaftlichen Hintergrund: Glurns sollte als Gegengewicht zum Markt Münster werden, der ein wirtschaftlich zentraler Marktplatz des Bistums Chur war. Die militärische Bedeutung war zu dieser Zeit die Lage als Außenposten gegenüber dem Bistum Chur und später als Festung in Richtung Eidgenossenschaft. Wie viele andere Städte in Tirol auch, wurde unter Meinhard II. die Stadterhebung 1294 durchgeführt. Neben dieser Erhebung scheint Glurns erstmals 1304 urkundlich als Stadt auf. Die genauen Umstände dieser Entwicklung liegen wie bei den meisten meinhardinischen Stadterhebung auch in Glurns eher im Dunkeln, so dass man nur die Entwicklung zumeist erahnen kann. Erst 1327 wird die Stadtmauer genannt. Dies ist insofern verwunderlich, da es eine unabdingbare Voraussetzung für das Stadtrecht war, eine solche Ummauerung zu besitzen. Eine ähnliche Situation bei der Stadterhebung findet sich auch in Hall in Tirol. Im 14. Jahrhundert traten in Urkunden immer öfter Bürger von Glurns hervor, was auf ein starkes Anwachsen der Stadt und auch deren Bedeutung schließen lässt.
1248 wurde das Gericht Glurns, welches aus dem bereits oben erwähnten Dingsprengel entstanden war, erstmals urkundlich erwähnt, wobei dem Gebiet des Gerichts eine Zollbegünstigung gewährt wurde. Schon einige Jahre zuvor findet sich 1223 ein Gerichstbote.
Bei einem Landtag der in Glurns 1277 abgehalten wurde, führte ein „minister“ den Vorsitz. Der Ausdruck „minister“ war in Tirol zu dieser Zeit nicht gebräuchlich, dieser stammt aus dem Churer Bereich und war mit dem hier gebräuchlichen Ausdruck „Landrichter“ gleichbedeutend. Hier wird besonders der nahe Kontakt zu Chur deutlich. Ab 1291 ist dieser Titel für den Landrichter von Glurns dauernd belegt. Diesem oblag neben der Gerichtsbarkeit auch die Verwaltung des Landesherrlichen Urbarbesitzes. Gerichtssprache war nicht deutsch, sondern räterromanisch, was sich erst um 1400 änderte, jedoch wurden beide Sprachen bis ins 17. Jahrhundert toleriert.
Das 14. und 15. Jahrhundert war der wirtschaftliche Höhepunkt von Glurns, wobei vor allem der Salzhandel zu großem Reichtum führte.
1519 kam es in Glurns zu einem einzigartig kuriosen Prozess: Unter dem Richter Konradin von Spergser wurden die Mäuse im Umfeld der Stadt angeklagt, weil sich scheinbar die Stadt anders gegen die Plage nicht mehr zu helfen wusste. Nach einer umfassenden Beweisaufnahme, wo auch ein Anwalt der Mäuse anwesend war, wurde beschlossen, dass die Mäuse, zwar aufgrund ihrer Natur unschuldig seien, sie aber trotzdem die Region verlassen mussten. In Anbedacht der Situation, dass es auch neugeborene und schwangere Mäuse gab, wurde ihnen zweimal eine Frist von 14 Tagen gewährt. Dass sich die Nager nicht daran hielten, versteht sich von selbst.
1806 unter bayrischer Herrschaft wurde das Gericht 1806 verstaatlicht und kam 1817 zurück an die Grafen Trapp. Endgültig verstaatlicht wurde es 1824, wobei ihm noch die Gerichte von Matsch und Marienburg einverleibt wurden.
1919 wurde das bisherige Bezirksgericht in eine italienische Prätur umgewandelt, die 1931 aufgelöst und der Prätur Schlanders zugeteilt wurde.
Glurns gehört zu den so genannten Urpfarren und trat 1277 urkundlich erstmals hervor.
Kirche zum Hl. Pankraz (Pfarrkirche)
1481 wurde dieses Gotteshaus im gotischen Stil errichtet, wobei der Bau erst 1495 fertig gestellt wurde. Der Turm scheint bedeutend älter zu sein, er wird auf die Zeit um 1300 datiert, was auf einen früheren Kirchbau hindeutet. Ein großes Fresko an diesem zeigt das „Jüngste Gericht“ und die „Auferstehung der Toten“ von 1496.
1786 wurden die gotischen Kreuzrippen entfernt , jedoch infolge einer Renovierung 1894 wieder eingesetzt.
(Autor: MF)