Johannes XXIII. (eigentlich Baldassare Cossa) war Gegenpapst von 1410 bis 1415. Er war zunächst Offizier, dann wurde er jedoch Geistlicher und 1402 Kardinal.
Während des Abendländischen Schismas wurde er 1410 nach dem Tod Alexanders V., der in Pisa residierte, zum Gegenpapst gegen Gregor XII. (in Rom) und Benedikt XIII. (in Avignon) gewählt. Er musste 1415 der Einberufung des Konzils von Konstanz durch König Sigismund zustimmen. Dieses Konzil setzte Johannes (und die beiden anderen Päpste) ab und wählte Martin V. zum neuen Papst. Johannes wurde bis 1418 im Auftrag Kaiser Sigismunds in Schloss Eichelsheim (bei Mannheim) gefangen gehalten. 1419 wurde Johannes von Martin begnadigt und zum Bischof von Tusculum ernannt, am 22. Dezember 1419 starb er in Florenz.

 

Interessant ist der Wandel der historischen Betrachtung: Auch nach dem Konzil von Konstanz wurden Alexander V. und Johannes XXIII. als rechtmäßige Päpste betrachtet - siehe die Numerierung des berühmt-berüchtigten Alexander VI. Noch im "Mayers Enzyklopädischem Lexikon" von 1897 werden die Päpste der Obödienz von Pisa, also Alexander V. und Johannes XXIII., ohne Hinterfragung als die rechtmäßigen betrachtet. Spätestens seit der Namenswahl von Johannes XXIII. (nicht XXIV.) 1958 dürfte klar sein, dass die Kirche den hier behandelten Johannes XXIII. nicht mehr als Papst anerkennt.

 

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